Beschreibung: Schwerpunkt der Kanzlei sind Rechtsfragen rund um die Immobilie. Rechtsanwalt Künzel hat kurz nach der Einführung des Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht als einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland 2005 die Prüfung nach den §§ 4, 4a der Fachanwaltsordnung bestanden.